Zwei neue Tunnel und Maut am Fernpaß
Die Tiroler Landesregierung hat konkrete Pläne für die berüchtigte Verbindungsstraße über den Fernpass vorgelegt. Es wird zwei neue Tunnel geben, Mautgebühren und Entschädigungen für Einheimische.
Regelmäßige Staus
Über eine Lösung der Verkehrsprobleme auf der Fernpassstraße (B179) zwischen Reutte und Imst wird schon seit 40 Jahren gesprochen. Bei Schneefall kommt es auf dieser wichtigen Nord-Süd-Route durch Tirol schnell zu Staus durch den Urlaubsverkehr, aber auch, weil der Güterverkehr nicht hinaufkommt und in einer der Kehren stecken bleibt. Es gibt, denke ich, kaum einen Skiurlauber der hier noch nicht mal im Stau gestanden hat. Mit diesen Maßnahmen sollten die schlimmsten Unannehmlichkeiten bald der Vergangenheit angehören.
Fernpasstunnel
Der Fernpas-Tunnel ist die wichtigste Maßnahme, die von der Regierung vorgestellt wurde. Dieser geplante Tunnel (auch Scheiteltunnel genannt) ist 1,4km lang und wird ungefähr unter dem Fernpas verlaufen. Dadurch werden einige Haarnadelkurven umgangen und der Verkehr muss nur noch 70 statt 200 Höhenmeter überwinden. Der Bau wird 2026 beginnen und soll 2028 abgeschlossen sein.
Zweite Röhre Lermooser Tunnel
Bei der zweiten Röhre handelt es sich um eine zusätzliche Röhre, die neben der bestehenden Tunnelröhre des Lermooser Tunnels gegraben wird. Der Bau dieser Röhre wird ebenfalls 2026 beginnen und soll 2029 abgeschlossen sein. Die alte Röhre wird dann saniert und danach werden beide Tunnelröhren in Betrieb genommen.
Mautgebühren für den Fernpass
Die Projektkosten werden durch die Erhebung von Mautgebühren finanziert. Ab 2028 - wenn der Fernpas-Tunnel fertiggestellt ist - müssen Autofahrer/innen für die Benutzung des Fernpas zahlen. Die Mautstellen werden sich in Blindsee (nördlich des Passes) und in Rastland Nassereith (südlich des Passes) befinden. Die Maut beträgt 14 Euro für eine einfache Fahrt.
Die Einheimischen erhalten eine Art Ausgleich für die Maut in Form von Gutscheinen, die sie in lokalen Geschäften einlösen können. Eine direkte Befreiung von der Maut ist nach den EU-Vorschriften nicht zulässig. Es werden auch einige zusätzliche Maßnahmen ergriffen, wie z. B. die Einführung eines teilweisen Fahrverbots für Fahrräder und Abbiegeverbote.
Quellen: meinbezirk.at, tt.com, tirol.orf.at